Eine „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ macht alles einfacher.
Nach Auskunft des aktuellen Strom-Reports wurden 2024 insgesamt 59,8 Milliarden Kilowattstunden aus Solar-Anlagen ins deutsche Stromnetz eingespeist – obwohl derzeit vornehmlich Photovoltaik-Anlagen auf Einfamilienhäusern oder Industrieanlagen installiert sind. Wer von oben auf Münchens Dächer schaut, versteht sofort, wieviel Solar-Potential vor allem auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern noch schlummert.
Bernd Dietrich, bei Professional Energy Consulting (PEC) in Vaterstetten bei München zuständig für die Installation von PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern, erklärt, dass sich in den letzten zwei Jahren sehr viel getan hat: „Jetzt ist ein günstiger Zeitpunkt, um auch als Wohnungs-Eigentümergemeinschaft oder als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses auf eine Solaranlage umzusteigen. Sogar einer gut funktionierenden Hausgemeinschaft aus Mietern kann der Umstieg – die Zustimmung des Besitzers vorausgesetzt – gemeinschaftlich gelingen.“

Der (Hinter-)Grund: Mit dem Einsatz von KI sind neue Abrechnungs-Modelle hinzugekommen, die sehr anwenderfreundlich sind: Die sogenannte „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ ist deutlich weniger bürokratisch und auch flexibler als das bisherige klassische Mieterstrom-Modell. Möglich gemacht hat diese Änderung der §42 des EnWG im vergangenen Jahr.
Photovoltaik-Profi Bernd Dietrich erklärt, was sich verändert hat: „Während beim Mieterstrom-Modell vom Vermieter eine Stromlieferanten-Pflicht besteht, ähnlich der eines professionellen Stromversorgers, und er Mieter auch dann mit Strom beliefern muss, wenn die Sonne nicht scheint, sieht das bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung anders aus. Hier behält jeder Mieter seinen eigenen Stromanbieter, der einspringt, wenn nicht ausreichend Solarstrom zur Verfügung steht. Das ganze Thema diffizile Abrechnung, aber auch mögliche anfallende Gewerbesteuern für das Weiterverkaufen des Stroms, ist damit ebenfalls vom Tisch des Vermieters.“
Für eine Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist allerdings ein intelligentes Messsystem notwendig, ein sogenannter Smart Meter. Damit werden Verbräuche der Hausbewohner und die Stromerzeugung im 15-Minuten-Intervall erfasst und virtuell miteinander verrechnet. Interessant ist bei dieser Form der Solarstrom-Erzeugung für die Hausgemeinschaft auch, dass im Vorfeld festgelegt werden kann, wie der günstige Solarstrom auf die einzelnen Haushalte verteilt wird.
„Grundsätzlich sind hier verschiedenen Lösungen für einen Schlüssel denkbar“, erläutert Bernd Dietrich, „proportional zur Wohnfläche oder bei gemeinschaftlich erworbenen Anlagen dem prozentualen Anteil an der Anlage entsprechend – oder aber für alle Haushalte gleich.“
Der Smart Meter übermittelt dem Netzbetreiber auch, wie viel Solarstrom nicht verbraucht wurde und eingespeist werden konnte. Die Einspeisevergütung kommt dann ebenfalls den Anlagenbetreibern zugute.
In den Augen von Bernd Dietrich gibt es für Hausgemeinschaften noch eine weitere Minimal-Lösung, die schon heute für jedes Mietshaus attraktiv ist und die vor allem für kleinere Eigentümergemeinschaften unkompliziert umzusetzen ist: eine etwas kleinere (und dadurch in der Anschaffung auch günstigere) PV Anlage, die nur den Hausstrom abdeckt. Durch Treppenhausbeleuchtung und Liftbetrieb kommen hier schnell Kosten in einer Höhe zusammen, die sich in wenigen Jahren durch eine PV-Anlage amortisieren lassen.
Bernd Dietrich betont aber: „Für keine PV-Anlage gibt es eine pauschale Antwort. Jedes Dach ist anders und die Bedürfnisse und Wünsche der Bewohner sind es auch. Deshalb ist eine individuelle, fachkundige Beratung, die mit allen Möglichkeiten vertraut ist, so wichtig.“
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